Hier handelt es sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, wenn ein Arbeitgeber aufgrund eines vorübergehenden Rückgangs des Arbeitsvolumens (mindestens 10 %) gezwungen ist, Kurzarbeit einzuführen.
In diesem Fall beantragt nicht der Arbeitnehmer die Leistungen der Arbeitslosenversicherung, sondern der Arbeitgeber. Dieser muss zunächst spätestens zehn Tage vor der Einführung der Kurzarbeit eine Bewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde einholen. Nach Erhalt der Bewilligung reicht er mit den vorgeschriebenen Unterlagen den Antrag bei der Arbeitslosenversicherung ein.
Schlechtwetterentschädigung
Diese Leistung der Arbeitslosenversicherung ist nur für bestimmte Branchen vorgesehen, insbesondere für: Hoch- und Tiefbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Obstbau, sowie weitere gesetzlich festgelegte Branchen.
Die Entschädigung kann ausschliesslich vom Arbeitgeber beantragt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum fünften Tag des Folgemonats eingereicht werden, nachdem die Arbeit aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse nicht ausgeführt werden konnte.
In beiden genannten Fällen muss der Arbeitgeber die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Karenztage selbst tragen.
Diese Leistungen betragen für die Arbeitnehmer 80 % des bisherigen Lohnes, den sie vor der Einführung der Kurzarbeit oder vor dem wetterbedingten Arbeitsausfall erhalten haben.
Während der Ferien oder bei Krankheit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung. In diesen Fällen erhalten sie ihren vollen Lohn.
Die Arbeitslosenversicherung muss die beantragte Entschädigung dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auszahlen.
Der Arbeitgeber bleibt verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den Lohn nach dem bisherigen Auszahlungsmodell auszurichten, das bereits vor der Einführung der Kurzarbeit galt.
Dieses System ist für die Arbeitnehmer vorteilhaft, da trotz der Reduktion des Lohnes auf 80 % sämtliche Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in voller Höhe entrichtet werden und das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt.
August 2022