AHV

Vorzeitige Pensionierung – Voraussetzungen und Möglichkeiten

Valentina Matolić
Valentina Matolić

Eine grosse Zahl von Erwerbstätigen im Alter zwischen 55 und 60 Jahren beginnt, über den Eintritt in den Ruhestand nachzudenken. Wer vorzeitig in Pension gehen möchte, sollte dies rechtzeitig planen und dabei die finanziellen Einnahmen und Ausgaben vor und nach der Pensionierung berücksichtigen. Tatsache ist, dass die Zahl der Personen, die sich für eine vorzeitige Pensionierung entscheiden, zunimmt. Dabei handelt es sich in erster Linie um Personen mit einer höheren Ausbildung, die stets Vollzeit gearbeitet und gut verdient haben und sich diesen Schritt leisten können, aber auch um Personen, die einen grossen Teil ihres Berufslebens schwere körperliche Arbeit verrichtet haben und nicht bis zum ordentlichen Rentenalter arbeiten können oder wollen.

Für Personen, die im Baugewerbe arbeiten, besteht die gesetzliche Möglichkeit, bereits mit Vollendung des 60. Altersjahres in Pension zu gehen.

Ausländische Staatsangehörige verspüren nicht selten den Wunsch, bereits vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters in ihre Heimat zurückzukehren. Es empfiehlt sich, die vorzeitige Pensionierung – unabhängig davon, ob eine Rückkehr ins Heimatland geplant ist oder nicht – ab dem 50. Altersjahr zu planen. Man sollte wissen, dass die gesamten Einkünfte nach der ordentlichen Pensionierung deutlich tiefer sein werden und im besten Fall nur noch 60 bis 70 % des Einkommens betragen, das während der Erwerbstätigkeit erzielt wurde. Bei einer vorzeitigen Pensionierung fallen diese Einkünfte noch tiefer aus, während die Lebenshaltungskosten im Ruhestand nicht wesentlich geringer sind. Personen, deren AHV-Renten (ordentliche oder vorzeitige) nicht ausreichen, um den Grundbedarf zu decken, und welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können zusätzliche finanzielle Unterstützung des Staates beantragen (Ergänzungsleistungen / Zusatzleistungen).

 

Erste Säule (Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHV)

Männer treten mit Vollendung des 65. Altersjahres, Frauen mit Vollendung des 64. Altersjahres in die ordentliche AHV-Rente ein. Die Renten von Personen, die vom 21. bis zum 65. beziehungsweise 64. Altersjahr regelmässig AHV-Beiträge bezahlt haben, betragen – abhängig vom durchschnittlichen Einkommen und davon, ob Kinder vorhanden waren – zwischen CHF 1’195.– und CHF 2’390.– (Stand 2022).

Ein Ehepaar kann zusammen – sofern beide während ihres gesamten Erwerbslebens (44 Jahre) gearbeitet und durchschnittlich mehr als CHF 86’040.– pro Jahr verdient haben – höchstens CHF 3’585.– erhalten.

Für jedes Jahr, in dem keine AHV-Beiträge bezahlt wurden, wird die Rente um 2,3 % gekürzt. Das bedeutet, dass eine Person, die während fünf Jahren keine AHV-Beiträge geleistet hat, eine um 11,5 % tiefere Rente erhält.

Eine vorzeitige AHV-Rente kann nur ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. In diesem Fall wird die Rente lebenslang um 6,8 % pro Jahr beziehungsweise um 13,6 % bei einem Vorbezug von zwei Jahren gekürzt.

Ausserdem müssen alle Personen, die nach dem Bezug der vorzeitigen Rente weiterhin in der Schweiz wohnen, bis zum 65. Altersjahr (Männer) beziehungsweise bis zum 64. Altersjahr (Frauen) weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Deren Höhe richtet sich nach dem Einkommen beziehungsweise nach der Höhe der Rente und dem vorhandenen Vermögen.

Der jährliche Mindestbeitrag an die AHV beträgt CHF 503.– (Stand 2022). Geht ein Ehepartner in Pension und arbeitet der andere weiterhin mindestens zu 50 %, muss der pensionierte Ehepartner keine eigenen AHV-Beiträge mehr bezahlen.

Beim Bezug einer vorzeitigen AHV-Rente ist nur ein Vorbezug um ein oder zwei ganze Jahre möglich, nicht jedoch um einzelne Monate. Die Absicht, eine vorzeitige AHV-Rente zu beziehen, muss der zuständigen Ausgleichskasse mittels des entsprechenden Formulars mindestens vier bis sechs Monate vor dem gewünschten Pensionierungsdatum mitgeteilt werden.

Beispielsweise möchte Herr Petar P. ein Jahr früher in Pension gehen. Er wurde am 15.05.1958 geboren. Er kann seine vorzeitige Pensionierung ab dem 1.06.2022 antreten. Die Formulare für die vorzeitige Pensionierung kann er bereits im Dezember 2021 ausfüllen und einreichen, spätestens jedoch bis Ende Februar 2022.

Für die vorzeitige Pensionierung wird dasselbe Formular verwendet wie für die ordentliche Pensionierung. Bei der Frage, ob eine vorzeitige Pensionierung gewünscht wird, antwortet man mit „Ja“ und gibt anschliessend an, ob die Pensionierung ein oder zwei Jahre früher erfolgen soll. Die Formulare können entweder im Internet heruntergeladen oder telefonisch bei der zuständigen Ausgleichskasse angefordert werden. Welche Ausgleichskasse zuständig ist, kann beim Arbeitgeber erfragt werden.

Über die Absicht, vorzeitig in Pension zu gehen, sollte auch der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich eine vorzeitige AHV-Pensionierung finanziell nicht lohnt, da die Rente lebenslang gekürzt wird.

Es empfiehlt sich, diese ein bis zwei Jahre mit den eigenen Ersparnissen oder mit Geldern aus der zweiten oder dritten Säule zu finanzieren.

Die Höhe der zukünftigen AHV-Rente kann mittels des Formulars „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“ bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse berechnet werden. Diese ist unter www.ahv.ch zu finden. Für Personen über 40 Jahre ist diese Berechnung kostenlos.

 

Zweite Säule (Pensionskasse, BVG)

Auch bei der zweiten Säule treten Männer mit 65 und Frauen mit 64 Jahren in die ordentliche Pension ein. Hier besteht jedoch die gesetzliche Möglichkeit, bereits mit Vollendung des 58. Altersjahres in Pension zu gehen.

Dies ist allerdings nur bei bestimmten Pensionskassen möglich. Welche Möglichkeiten bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Pensionskasse bestehen, ergibt sich aus dem Reglement der Pensionskasse sowie aus dem jährlichen Vorsorgeausweis, den jede versicherte Person zu Beginn des Jahres erhält.

Im Vorsorgeausweis ist angegeben, wie viel Kapital angespart wurde und wie hoch die Rente bei einer ordentlichen oder vorzeitigen Pensionierung ausfällt, sofern Letztere möglich ist. Die meisten Pensionskassen kürzen die Rente bei einer vorzeitigen Pensionierung um 5 bis 7 % pro Jahr des Vorbezugs. Es gibt jedoch auch Pensionskassen, bei denen eine Pensionierung ab dem 63. Altersjahr ohne Kürzung möglich ist.

Bei den meisten Pensionskassen kann zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Auszahlung des gesamten Altersguthabens gewählt werden. Bei einigen Pensionskassen ist auch eine Kombination beider Varianten möglich. Es ist sehr wichtig, sich rechtzeitig darüber zu informieren, wie lange im Voraus der Antrag auf eine vorzeitige Pensionierung eingereicht werden muss, da die Fristen nicht bei allen Pensionskassen gleich sind. Bei einigen Pensionskassen muss der Antrag drei Monate im Voraus gestellt werden, bei anderen bereits ein Jahr vorher. Eine einmal getroffene Entscheidung für eine Rente oder eine Kapitalauszahlung kann später nicht mehr geändert werden.

Bei einigen Pensionskassen gibt es sogenannte Überbrückungsrenten. Diese führen zwar später zu einer tieferen Altersrente oder einer geringeren Kapitalauszahlung, ermöglichen jedoch, dass keine vorzeitige AHV-Rente bezogen werden muss, was finanziell meist günstiger ist.

 

Dritte Säule

Das in die dritte Säule (Säule 3a) bei einer Bank einbezahlte Guthaben können Männer mit Vollendung des 60. Altersjahres und Frauen mit Vollendung des 59. Altersjahres beziehen – ohne besonderen Grund und unabhängig davon, ob sie in der Schweiz bleiben oder das Land verlassen möchten.

Zur dritten Säule gehören auch Gelder aus Lebensversicherungen. Bei Auszahlungen aus einer Lebensversicherung müssen die in der Versicherungspolice vereinbarten Auszahlungstermine eingehalten werden, da bei einer vorzeitigen Auszahlung erhebliche finanzielle Einbussen entstehen.

Beim Eintritt in den Ruhestand – unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder vorzeitige Pensionierung handelt – sollte auch die steuerliche Situation berücksichtigt werden.

Es ist nicht empfehlenswert, im selben Jahr das Guthaben aus der Pensionskasse sowie die Gelder aus der Säule 3a und einer Lebensversicherung gleichzeitig zu beziehen. Sinnvoller ist es, die Auszahlungen auf zwei bis drei Jahre zu verteilen, da die Steuerbelastung aufgrund der Steuerprogression deutlich höher ausfällt, wenn sämtliche Beträge im gleichen Jahr bezogen werden.

Was die Besteuerung von Renten in Kroatien betrifft, kann allgemein gesagt werden, dass eine Rückkehr ins Heimatland steuerlich nicht günstiger ist als ein Verbleib in der Schweiz.

 

September 2022

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