Am 1. Januar 2022 trat die siebte Revision der Invalidenversicherung (IV) in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen, die mit der 7. Revision der Invalidenversicherung ab dem 1.1.2022 eingeführt wurden:
- Kinder, die mit schweren Geburtsgebrechen oder einer seltenen Krankheit geboren werden, sollen intensiver betreut werden. Das Hauptziel besteht darin, frühzeitig alle verfügbaren Massnahmen einzuleiten, um den Grad der Invalidität im späteren Leben möglichst zu verringern und bessere Voraussetzungen für eine spätere Erwerbstätigkeit zu schaffen. Gleichzeitig werden klarere Regelungen eingeführt, welche Erkrankungen oder Geburtsgebrechen als angeboren gelten und ob die Kosten von der Invalidenversicherung oder von der Krankenversicherung übernommen werden. Seltene Krankheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Invalidenversicherung, während weniger schwere Erkrankungen, die erfolgreich behandelt und gut kontrolliert werden können, von der Krankenversicherung übernommen werden.
- Bei Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen beginnen die notwendigen Integrationsmassnahmen bereits ab dem 13. Altersjahr. Medizinische Massnahmen bis zum 20. Altersjahr dienen künftig nicht nur der Behandlung der bestehenden gesundheitlichen Probleme, sondern sollen verstärkt darauf ausgerichtet sein, junge Menschen durch den Schulbesuch, die Wahl eines geeigneten Berufs oder einer geeigneten Lehre sowie den späteren Einstieg ins Berufsleben optimal zu fördern.
- Die erstmalige berufliche Ausbildung soll den Einstieg in eine geeignete Erwerbstätigkeit ermöglichen. Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen werden hinsichtlich der finanziellen Leistungen den übrigen Jugendlichen gleichgestellt. Anspruch auf Taggelder besteht deshalb grundsätzlich erst ab Beginn der beruflichen Ausbildung.
- Mit der neuen Revision wird zudem die Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und den Arbeitgebern verstärkt. Ziel ist es, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen möglichst lange an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben können. Ist dies nicht möglich, soll zunächst eine geeignete Stelle innerhalb desselben Unternehmens gesucht werden. Falls auch dies nicht möglich ist, wird versucht, eine passende Stelle in einem anderen Unternehmen zu finden, damit die betroffene Person weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen kann. Arbeitgeber, die bereit sind, Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen einzustellen, erhalten eine verstärkte Unterstützung durch die Invalidenversicherung. Die Invalidenversicherung kann zudem Personalvermittlungs- und Personalverleihunternehmen (beispielsweise Manpower) mit der Stellensuche beauftragen. Findet ein solches Unternehmen eine geeignete Arbeitsstelle für eine gesundheitlich beeinträchtigte Person, übernimmt die Invalidenversicherung die dadurch entstandenen Kosten. Ebenso übernimmt sie die Beiträge an die Pensionskasse sowie die Prämien für die Krankentaggeldversicherung. Mit diesen Massnahmen sollen Unternehmen zusätzlich motiviert werden, Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen einzustellen.
- Neu ist auch eine bessere Regelung des Unfallschutzes. Personen, die in einer Einrichtung oder einem Unternehmen tätig sind, welche an Integrationsmassnahmen der Invalidenversicherung teilnehmen, sind über die SUVA obligatorisch gegen Unfälle versichert.
- Die Invalidenversicherung übernimmt zudem Schäden, die von Personen verursacht werden, welche im Rahmen von Integrationsmassnahmen in den Arbeitsprozess eingegliedert sind.
- Mit der neuesten Revision wird ausserdem eine engere Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und den behandelnden Ärzten vorgesehen. Durch den gegenseitigen Informationsaustausch sollen gesundheitliche Entwicklungen besser verfolgt und notwendige Massnahmen frühzeitiger eingeleitet werden können.
- Vorgesehen ist ebenfalls, dass Personen, deren IV-Rente gekürzt oder aufgehoben wurde und die sich deshalb bei der Arbeitslosenversicherung anmelden müssen, statt bisher 90 künftig bis zu 180 Taggelder erhalten.
- Neu ist ausserdem, dass die IV-Stellen die Hauptverantwortung übernehmen und verpflichtet sind, sämtliche Verfahren und Massnahmen zu koordinieren.
November 2022