Es gibt drei Möglichkeiten, die Grundversicherung zu ändern:
- Wechsel der Franchise bei derselben Krankenkasse
- Wechsel des Versicherungsmodells bei derselben Krankenkasse
- Wechsel zu einer anderen Krankenkasse
Wechsel innerhalb derselben Krankenkasse
Oktober
Informieren Sie sich über die möglichen Rabatte bei den verschiedenen Franchisen sowie über die angebotenen Versicherungsmodelle.
November
Wechsel der Franchise
Wenn Sie Ihre Franchise erhöhen möchten, um Prämien zu sparen, sollten Sie den entsprechenden Betrag für den Krankheitsfall zurücklegen. Die höchste Franchise ist nicht in jedem Fall die beste Lösung.
Wenn Sie Ihre Franchise ändern möchten, gilt Folgendes:
- Bei einer Senkung der Franchise muss Ihr Schreiben spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eintreffen.
- Bei einer Erhöhung der Franchise muss Ihr Schreiben spätestens bis Ende Dezember bei der Krankenkasse eintreffen.
Wechsel des Versicherungsmodells
Zum Beispiel Hausarztmodell, HMO oder Telemedizin.
Wenn Sie das Versicherungsmodell wechseln möchten, muss Ihr Schreiben spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eintreffen.
Informieren Sie sich vor dem Wechsel genau darüber, welche Leistungen in Notfällen und bei Unfällen gedeckt sind. Klären Sie auch, wie gynäkologische Untersuchungen, Überweisungen zu Spezialisten oder ins Spital, die Franchise sowie der Selbstbehalt geregelt sind.
Dezember
Es kann vorkommen, dass Sie bis Ende Dezember keine Rückmeldung Ihrer Krankenkasse erhalten, da viele Kassen in dieser Zeit stark ausgelastet sind.
Sobald Sie die neue Police erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen und kontrollieren, ob alle Änderungen korrekt übernommen wurden.
Wechsel zu einer anderen Krankenkasse
Oktober
Informieren Sie sich bei Freunden und Bekannten über deren Erfahrungen mit ihrer Krankenkasse. Die günstigste Krankenkasse ist nicht immer die beste Wahl. Kleine Krankenkassen können bei vielen Neueintritten schnell an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen, was später zu Prämienerhöhungen führen kann.
Wenn Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden haben, verlangen Sie eine schriftliche Offerte. Achten Sie auch darauf, wie kompetent, freundlich und hilfsbereit die Mitarbeitenden sind und ob Ihre persönlichen Bedürfnisse bei der Offerte berücksichtigt werden.
November
Wenn Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden haben:
- Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an und legen Sie Ihre aktuelle Police bei. Die neue Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen.
- Kündigen Sie Ihre bisherige Krankenkasse schriftlich. Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen.
Dezember
Sie sind erst dann bei der neuen Krankenkasse versichert, wenn diese den Wechsel Ihrer bisherigen Krankenkasse gemeldet hat. Erfolgt dies nicht bis Ende Jahr, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert.
Wichtig
Grundversicherung
Sie können nicht gleichzeitig bei zwei Krankenkassen grundversichert sein und zwei Prämien bezahlen. Auch wenn sich der Wechsel der Krankenkasse, der Franchise oder des Versicherungsmodells bis in den Frühling verzögert, besteht kein Grund zur Sorge. Sie bleiben durchgehend bei einer Krankenkasse versichert, bis die neue Krankenkasse Sie offiziell übernimmt.
Zusatzversicherungen
Eine neue Krankenkasse ist nicht verpflichtet, Sie in die Zusatzversicherung aufzunehmen, insbesondere wenn gesundheitliche Probleme bestehen.
Zudem gelten für die Grundversicherung und die Zusatzversicherung unterschiedliche Kündigungsfristen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.
Kündigung
Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und per Einschreiben versendet werden.
Stand: Januar 2024