An die Arbeitslosenversicherung können sich auch Arbeitnehmer wenden, die gezwungen waren, ihrem Arbeitgeber zu kündigen, weil dieser aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung eines Konkursverfahrens den geschuldeten Lohn nicht ausbezahlt hat. In diesem Fall haben die Arbeitnehmer aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Anspruch auf die Auszahlung von bis zu vier Monatslöhnen in voller Höhe gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über die Insolvenzentschädigung.
Voraussetzung für diesen Anspruch ist die Eröffnung eines Konkursverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers oder – falls ein Konkursverfahren noch nicht eröffnet wurde – eine Überschuldung des Arbeitgebers sowie der Umstand, dass niemand den erforderlichen Kostenvorschuss für die Eröffnung des Konkursverfahrens geleistet hat.
Der Sitz des Unternehmens muss sich in der Schweiz befinden oder es muss sich um Arbeitnehmer handeln, die in der Schweiz beschäftigt sind.
Der Antrag auf Insolvenzentschädigung muss innerhalb von 60 Tagen nach der Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt werden. Anspruch haben ausschliesslich Arbeitnehmer, die gearbeitet, den geschuldeten Lohn jedoch nicht erhalten haben.
Was sollte ein Arbeitnehmer tun, wenn der Lohn nicht ausbezahlt wird?
Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitgeber zunächst schriftlich mahnen und die Auszahlung des ausstehenden Lohnes verlangen.
Bleibt die erste Mahnung ohne Erfolg, sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber erneut schriftlich auffordern und ihm eine Frist von drei bis zehn Tagen zur Begleichung der Forderung setzen. In diesem eingeschriebenen Schreiben sollte der Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, dass bei ausbleibender Zahlung innerhalb der gesetzten Frist eine fristlose Kündigung erfolgen wird.
Nach der fristlosen Kündigung ist der Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Er sollte sich unverzüglich beim zuständigen RAV am Sitz des Unternehmens anmelden und dabei sämtliche ausstehenden Lohnforderungen vom ersten bis zum letzten Arbeitstag vor der Konkurseröffnung genau angeben.
Ein Arbeitnehmer, der aufgrund der Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers arbeitslos geworden ist, ist verpflichtet, eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Für ihn gelten dieselben Vorschriften wie für alle anderen Personen, die gekündigt haben oder denen gekündigt wurde. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass in diesem Fall keine Einstelltage (Sanktionstage) verhängt werden, da der Arbeitnehmer den Verlust seiner Arbeitsstelle nicht selbst verschuldet hat.
August 2022