Der grösste Unfallversicherer in der Schweiz ist die SUVA, über welche 80 % aller Arbeitnehmer versichert sind. Arbeitgeber können nicht wählen, bei wem sie ihre Arbeitnehmer für den Fall eines Unfalls versichern, da dies im Voraus festgelegt ist.
Bei der SUVA sind alle Arbeitnehmer in der Industrie, im Baugewerbe, im Transportwesen und in der öffentlichen Verwaltung versichert. Über die übrigen zugelassenen Versicherer werden Arbeitnehmer in Versicherungen, Banken, in der Landwirtschaft, in Hotels und Restaurants sowie Arbeitnehmer in kleineren Privatunternehmen wie Bäckereien, Metzgereien und ähnlichen Betrieben versichert.
Obligatorisch bei der Unfallversicherung versichert sind alle Arbeitnehmer in der Schweiz, Praktikanten, Lernende (Lehrlinge), Volontäre sowie Personen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. Selbständigerwerbende können sich freiwillig gegen Unfälle versichern.
Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind über den Arbeitgeber sowohl für Unfälle am Arbeitsplatz als auch für Unfälle ausserhalb des Arbeitsplatzes, in der Freizeit, versichert. Arbeitnehmer sind für alle Arbeiten versichert, die sie im Auftrag oder im Interesse des Arbeitgebers ausführen, für Unfälle, die sich am Arbeitsplatz während der Pausen, bei vom Arbeitgeber organisierten Ausflügen oder auf Dienstreisen ereignen. Sie sind ab dem Tag versichert, an dem sie ihre Arbeit aufnehmen sollen, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem sie sich auf den Weg zur Arbeit machen.
Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur für Unfälle versichert, die mit ihrer Beschäftigung zusammenhängen, einschliesslich der Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen.
Beispielsweise ist eine Reinigungskraft, die 7 Stunden pro Woche arbeitet, über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert, vom Zeitpunkt an, an dem sie sich auf den Weg zur Arbeit macht, während der Arbeit und bis sie wieder zu Hause ankommt. Fällt sie jedoch nach der Rückkehr von der Arbeit zu Hause hin und bricht sich den Arm, ist sie für diesen Unfall, der sich zu Hause ereignet hat, nicht über den Arbeitgeber versichert. In diesem Fall übernimmt ihre Krankenversicherung (Krankenkasse) die Behandlungskosten. Würde sie mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, wäre sie auch gegen Unfälle versichert, die sich ausserhalb des Arbeitsplatzes, in der Freizeit, ereignen, und die Unfallversicherung des Arbeitgebers wäre neben den Behandlungskosten verpflichtet, auch Taggelder in Höhe von 80 % des zuletzt erhaltenen Lohnes für die Zeit zu bezahlen, in der sie nicht arbeiten kann.
Die Unfallversicherung können alle Personen, die bei einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, bei ihrer Krankenversicherung ausschliessen, da sie dann über ihren Arbeitgeber sowohl für Unfälle am Arbeitsplatz als auch in der Freizeit versichert sind. Ausserdem sind sie über den Arbeitgeber im Falle eines Unfalls besser versichert.
Versicherte Risiken der Unfallversicherung: Durch diese Versicherung sind Unfälle am Arbeitsplatz, Unfälle in der Freizeit (mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber), Krankheiten, die überwiegend (50 %) oder grösstenteils (75 %) durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder durch schädliche Einwirkungen von Stoffen am Arbeitsplatz entstanden sind, versichert. Durch diese Versicherung sind auch unfallähnliche Körperschädigungen (Knochenbrüche, Gelenkverrenkungen usw.) sowie Körperverletzungen oder Gesundheitsschäden versichert, die als Folge einer Behandlung entstanden sind.
Prämien: Die Höhe der Prämie für diese Versicherung hängt vom Beruf ab. Je grösser die Unfallgefahr ist, desto höher sind die Prämien. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Prämie für die Versicherung von Berufsunfällen. Die Prämien für Unfälle in der Freizeit werden dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn abgezogen.
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, der Medikamente, des Aufenthalts im Spital in der allgemeinen Abteilung, der Leistungen des Arztes, des Chiropraktors, der notwendigen Hilfsmittel, der Taggelder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit sowie der Renten bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen aufgrund vollständiger oder teilweiser Unfähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
Jeder, auch der kleinste Unfall, muss dem Arbeitgeber gemeldet werden, und dieser ist verpflichtet, ihn dem Versicherer zu melden.
Die Unfallversicherung bezahlt dem Arbeitnehmer Taggelder ab dem dritten Tag nach dem Unfall, die ersten zwei Tage übernimmt der Arbeitgeber.
Die Taggelder betragen 80 % des zuletzt vor dem Unfall erhaltenen Lohnes. Bleiben dem Verunfallten auch nach allen Behandlungen und Therapien dauerhafte Folgen und kann er nicht mehr wie vor dem Unfall verdienen, hat er Anspruch auf eine Rente, wenn bei ihm eine Invalidität von mindestens 10 % festgestellt wird.
„Abredeversicherung“ Alle Personen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind bei der SUVA gegen Unfälle versichert. Personen, die keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung haben, können den Unfallschutz selbst für höchstens 6 Monate verlängern, indem sie eine sogenannte „Abredeversicherung“ abschliessen. Voraussetzung ist, dass sie vor dem Abschluss beschäftigt waren und bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Sie dauert maximal 6 Monate und kostet beispielsweise bei der SUVA Fr. 45.–. Auf die Fristen für den möglichen Abschluss ist zu achten.
Dieses Versicherung hat in folgenden Fällen Sinn:
- Wenn jemand arbeitslos wird und die Voraussetzungen für den Bezug von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung nicht erfüllt.
- Bei einem unbezahlten Urlaub von mehr als 1 Monat.
Wenn sich innerhalb dieser 6 Monate ein Unfall ereignet, übernimmt diese Versicherung die Behandlungskosten und die Taggelder.
Verursacht jemand einen Unfall selbst, das heisst verletzt er sich absichtlich, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen. Im Falle eines Suizids übernimmt die Versicherung lediglich die Bestattungskosten.
Januar 2024